Verwaltungsrat

Von links nach rechts: Gerlinde Falkowski (stellv. Vorsitzende) Anke Plur, Ursula Sommer, Dr. Alfons Kraus, Jochen Jahn, Pfarrer Rudolf Liebig (Vorsitzender), Peter Sujer, Florian Kraus (Verwaltungsleitung). – Vielen Dank an Christiana Fischer für die Aufnahme!

Verwaltungsrat  der Kirchengemeinde St. Antonius Künzell (VR)

Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat.  Die Mitglieder des VR werden von den Pfarreimitgliedern auf eine Dauer von sechs Jahren gewählt.

Mitglieder des Verwaltungsrates (VR)

  • Pfarrer Rudolf Liebig (Vorsitzender)
  • Gerlinde Falkowski (stellv. Vorsitzende)
  • Jochen Jahn
  • Dr. Alfons  Kraus
  • Anke Plur
  • Ursula Sommer
  • Peter Sujer

Weitere Teilnehmer an den Sitzungen des VR:

  • John Pachen (Sprecher des PGR)
  • Florian Kraus (Verwaltungsleitung*)

An den Sitzungen des VR  hat der  Sprecher des Pfarrgemeinderates (PGR) ein Teilnahmerecht mit beratender Funktion. Damit soll die Kooperation der beiden Gremien gefördert werden.

Ordentlicher  Sitzungsteilnehmer ist der Verwaltungsleiter, der dem Verwaltungsrat zuarbeitet, in dem er die laufenden Verwaltungsaufgaben nach Festlegung und Weisung des VR übernimmt.

*Aufgrund des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) ist der Pfarrer qua Amt Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde. Zunehmende verwaltungsrechtliche und organisatorische Aufgaben in der Pfarrei führen dazu, dass der Pfarrer immer  deutlichere Arbeitsbelastung in diesem Bereich erfährt und so seine eigentlichen vorrangigen Aufgaben in der Seelsorge zurückgedrängt werden. Daher wurde seitens des Bistums zur Entlastung des Pfarrers die Möglichkeit der Anstellung eines / einer hauptamtlichen Verwaltungsleitung geschaffen.  Die Verwaltungsleitung übernimmt die Verwaltungsarbeiten für die Pfarrgemeinde nach Absprache/ Festlegung und Weisung des Verwaltungsrates.

Zuständigkeit des VR

Die Mitglieder des Verwaltungsrates beraten und beschließen über:

Bau-, Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten der Pfarrei sowie über   Personalangelegenheiten der Mitarbeiter im nichtpastoralen Dienst.

Hauptaufgaben bestehen in:

  • Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde
  • Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
  • Feststellung der Jahresrechnung
  • Entwurf und Beschluss des Haushaltsplans der Kirchengemeinde
  • Aufstellung und Fortführung des Vermögensverzeichnisses
  • Personalfragen – Entscheidungen im Bereich der Beschäftigten des Nichtpastoralen Dienstes, hierzu zählen insbesondere die Mitarbeiter der Kindertagesstätte St. Michael. 

Die Beschlüsse werden der bischöflichen Behörde zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Bei der Erfüllung und Erledigung der Aufgaben wird der Verwaltungsrat von der bischöflichen Redantur (Zentralredantur) beraten und unterstützt.